AGB Reisevertrag Mietrad

1. Abschluss des Reisevertrages
Mit der Reiseanmeldung, die mündlich, schriftlich, per Fax oder E-Mail erfolgen kann, bietetder Reisende dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages an. Der Vertrag kommt durch Annahme in Form unserer Reisebestätigung zustande.

2. Bezahlung
Bei Vertragsabschluss wird eine Anzahlung von 25% des Gesamtpreises sofort fällig. Bei der Fahrradvermietung kann eine Materialausgabe nur erfolgen, wenn der Restbetrag am Vermiettag bar bezahlt wird oder unserem Konto gutgeschrieben ist. Bei einer Reise/Event wird die restliche Vertragssumme 30 Tage vor Beginn fällig.

3. Leistungen und Leistungsänderungen
Der Umfang der vertraglichen Leistungen entspricht der Leistungsbeschreibung aus unserem Programm auf unserer Homepage / im Angebot. Die Leistungen werden in der Buchungsbestätigung aufgeführt. Änderungen und Abweichungen einzelner Reise/Eventleistungen von dem vertraglich vereinbarten Inhalt des Reise/Eventvertrages sind
gestattet, soweit diese nicht erheblich sind, nicht zu einer wesentlichen Änderung der Leistung führen und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Solche Änderungen wie z.B. andere Fahrtrouten, Zwischenübernachtungen, oder ein anderer
Reise/Eventablauf können sich aus witterungsbedingten oder organisatorischen Gründen ergeben. Sollten Änderungen des Transportmittels notwendig sein um einen reibungslosen
Reise/Eventverlauf zugewährleisten, behalten wir uns diese vor, soweit sie dem Kunden zumutbar sind.

4. Preisänderungen
Wir behalten uns vor, die ausgeschriebenen und vertraglich festgelegten Preise zu ändern, soweit dies aus nicht vorhersehbaren Gründen erforderlich wird und zwischen Preisbestätigung und dem vereinbarten Reiseantritt mehr als 4 Monate liegen.
Unvorhersehbare und nachgewiesene Gründe sind z.b. :
Gesetzesänderungen, Ölpreisänderungen, Versicherungszuschläge, Anordnungen der Behörde. Sie sind berechtigt ohne Zahlung eines Entgeltes vom Vertrag zurückzutreten, falls sich der Preis um mehr als 5% erhöht.

5. Rücktritt, Umbuchungen durch den Kunden
Der Teilnehmer kann jederzeit vor Reisebeginn durch eine schriftliche Erklärung von der Reise zurücktreten. Aufgrund unserer Aufwendungen entstehen folgende Stornokosten
– bis 45 Tage vor Reisebeginn 15 %
– ab 31 Tage vor Reisebeginn 30 %
– ab 20 Tage vor Reisebeginn 60 %
– ab 10 Tage vor Reisebeginn 90 %
– bei Nichtantritt 100 % des Reisepreises.

Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Teilnehmer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht rechtzeitig nachkommt Die Höhe der Pauschale richtet sich nach dem Datum des Eingangs der Kündigung. Umbuchungen sind nur mit Zustimmung des Veranstalters möglich. Nehmen Sie nach der Buchung der Reise Änderungen vor,
so behält sich LauterBikes vor eine Umbuchungsgebühr zu erheben.

6. Rücktritt durch den Veranstalter
Der Veranstalter ist berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Reisende die Durchführung des Vertrages ungeachtet einer Abmahnung nachhaltig stört oder wenn er sich in solcher Masse vertragswidrig verhält, dass die sofortige Aufhebung des Vertrages gerechtfertigt ist. Der Veranstalter ist berechtigt von dem Vertrag zurückzutreten, wenn die
festgelegte Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird. Der Veranstalter ist verpflichtet, dem Reisenden gegenüber die Absage der Reise/Event unverzüglich zu erklären, wenn feststeht,
dass die Reise wegen Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl nicht durchgeführt wird. Bei Tages- und Wochenendveranstaltungen kann der Veranstalter auch kurzfristig (bis 1 Tag vor Veranstaltungstermin) vom Vertrag zurücktreten, wenn die vorgesehen nicht erreicht wurde oder die Wetterbedingungen eine Durchführung der Veranstaltung verhindern.

7. Kündigung des Reiseveranstalters bei höherer Gewalt
Wird bei höherer Gewalt, die bei Vertragsabschluß nicht vorhersehbar war, die Reise/Event erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt, so können sowohl der Veranstaltungsteilnehmer als auch der Reise/Eventveranstalter den Reise/Eventvertrag kündigen. Dasselbe gilt, wenn Reisen oder das Event wegen äußerer Umstände wie z.B.
extreme Wetterverhältnisse, Verletzung eines Teilnehmers usw., nicht angetreten werden können oder abgebrochen werden müssen. Eventuell entstehende Mehrkosten für Rückbeförderung gehen zu Lasten des Teilnehmers. Soweit wir unsererseits die Verträge
mit den Leistungsträgern stornieren können, erstatten wir in diesem Fall den Reise/Eventpreis abzüglich Bearbeitungsgebühr zurück.

8. Nicht in Anspruch genommene Leistungen

Nehmen Sie eine einzelne Reise/Eventleistung in Folge vorzeitiger Rückreise oder aus sonstigen Gründen nicht in Anspruch, werden wir uns um Erstattung der Aufwendungen bei den Leistungsträgern bemühen. Ein Anspruch auf Erstattung besteht jedoch nicht.

9. Haftung
Für Reisegepäck und Wertsachen besteht in den jeweiligen Unterkünften, Bikestationen, auf Campingplätzen, sowie in Fahrzeugen und Anhängern kein Versicherungsschutz. Schadensersatzansprüche sind ausgeschlossen. Bei verschiedenen Sportarten lassen sich trotz größtmöglicher Sicherheitsvorkehrungen nicht alle Risiken ausschließen.
Die Teilnahme an Aktivitäten ist grundsätzlich freiwillig. Die Teilnehmer akzeptieren sich wissentlich in ein erhöhtes Risiko zu begeben. Der Veranstalter lehnt grundsätzlich jegliche Haftung für körperliche und geistige Schäden, sowie für Beschädigung oder Verschmutzung von Kleidungsstücken oder Wertsachen ab.

9.1 Haftung des Veranstalters
Wir haften als Reise/Eventveranstalter im Rahmen der Sorgfaltspflicht für die gewissenhafte Reisevorbereitung und Abwicklung, die sorgfältige Auswahl und Überwachung der Leistungsträger, die Richtigkeit der Leistungsbeschreibungen und die ordnungsgemäßen
Erbringungen der vertraglich vereinbarten Reiseleitungen unter Berücksichtigung der jeweiligen Orts- und Landesüblichkeiten.

9.2 Haftungsbegrenzungen
Da Sportarten wie Mountainbiken, Rennradfahren und Tourenradeln zu höheren körperlichen Belastungen führen, sollten Sie im Zweifelsfalle durch einen Arzt überprüfen lassen, ob Ihre Gesundheit den Anforderungen gewachsen ist. Für Schäden, die Sie sich oder anderen zufügen, sind Sie selbst verantwortlich. An allen Touren und ähnlichen, mit
besonderen Risiken verbundenen Betätigungen sowohl sportlicher, als auch allgemeiner Art, beteiligen Sie sich auf eigene Gefahr. Jeder Teilnehmer muss sich der vorhandenen Risiken bewusst sein, die auch durch umsichtige Betreuung des Guide nicht gänzlich ausgeschlossen werden können. Für Schäden, die durch Nichtbeachtung der
Straßenverkehrsordnung oder durch Nichtbeachtung der Anweisungen des Tourenguides entstehen, übernehmen wir keine Haftung. Ebenso wenig haften wir für Schäden oder Verlust von eigener Ausrüstung, eigenem Fahrrad oder Gepäck während der Reise. Für Leistungsstörungen im Zusammenhang mit von uns vermittelten Fremdleistungen haften
wir ebenfalls nicht. Für etwaige Unfälle und Schäden haften wir deshalb nur, wenn sie von uns durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit herbeigeführt wurden, nicht jedoch wenn sie von anderen Teilnehmern oder Dritten verursacht wurden. Bei Radreisen sind die Teilnehmer verpflichtet einen Helm zu tragen. Bei Teilnahme von Minderjährigen muss
eine Einwilligung der Eltern/Erziehungsberechtigten vorliegen.

9.3 Haftungsausschluss – spezielle Risikoerhöhung
Der Veranstalter haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Mitarbeiter und Erfüllungsgehilfen. Mountainbiken birgt aufgrund der Sportart spezielle Gefahren. Jedem Teilnehmer muss bewusst sein, dass wir z.b. über Trails, schmale Pfade, Forst- und Waldwege fahren und die Beschaffenheit des zu befahrenden Untergrundes sehr ruppig und mit Ästen, Wurzeln oder Steinen durchsetzt sein können. Dadurch kann
ein erhöhtes Sturzrisiko entstehen. Lauterbikes schließt eine Haftung in diesen Fällen aus.

9.4 Haftungsbeschränkungen
Die Haftung des Reise/Eventveranstalters ist auf Höhe des dreifachen Reise/Eventpreises beschränkt. Wir haften nicht für Leistungsstörungen in Zusammenhang mit Leistungen, die als Fremdleistungen lediglich vermittelt werden.

10. Versicherungen
Wir empfehlen den Abschluss einer angemessenen Unfallversicherung. Ferner empfehlen wir den Abschluss einer Reiserücktrittskostenversicherung, Reisegepäckversicherung.
Bei einer Reise oder einer Veranstaltung eines vermittelten Veranstalters gelten ausschließlich dessen Reise – und Teilnahmebedingungen. LauterBikes übernimmt hierbei keinerlei Verantwortung und lehnen jegliche Haftung ab. Im Falle von Ersatzansprüchen hat sich der Teilnehmer direkt an den durchführenden Veranstalter zu wenden.

11. Gewährleistung
Wird die Reise/Event nicht vertragsmäßig erbracht, können Sie Abhilfe verlangen. Dazu müssen Sie Ihre Beanstandungen unverzüglich dem Reiseleiter oder Tourenguide zur Kenntnis geben. Sie sind jedoch verpflichtet, alles Ihnen Zumutbare zu tun, um zu einer
Behebung der Störung beizutragen und eventuell entstehenden Schaden möglichst gering zu halten oder ganz zu vermeiden.
Wir sind berechtigt, auch in der Weise Abhilfe zu schaffen, dass Sie eine gleiche oder höherwertige Ersatzleistung erhalten. Ansprüche wegen Nichterbringung oder nicht vertragsgemäßer Erbringung von Reise/Eventleistungen müssen innerhalb eines Monats
nach Reise/Eventende uns gegenüber geltend gemacht werden. Dies gilt auch, wenn der Mangel bereits während der Reise/Event beanstandet wurde.

12. Haftung für gemietete Ausrüstungsgegenstände (Fahrräder, Schlösser, Helme etc..)
Werden gemietete Ausrüstungsgegenstände die im Preis eingeschlossen sind beschädigt oder gehen diese durch das Verschulden des Kunden verloren, haftet der Kunde in vollem Umfang. Der Mieter hat das Fahrrad in demselben Zustand zurückzugeben, in dem er es
übernommen hat. Der Mieter haftet für die schuldhafte Beschädigung des Fahrrades und für die Verletzung seiner vertraglichen Pflichten Er hat dann auch die Schadennebenkosten zu ersetzen. Soweit ein Dritter dem Vermieter die Schäden ersetzt, wird der Mieter von seiner Ersatzpflicht frei.

13. Unfall / Diebstahl
Der Mieter ist verpflichtet, den Vermieter unverzüglich zu benachrichtigen, wenn das Fahrrad in einen Unfall verwickelt wurde oder es durch Diebstahl abhanden gekommen ist. Bei einem Unfall hat der Mieter dem Vermieter einen ausführlichen, schriftlichen Bericht unter Vorlage einer Skizze vorzulegen, Der Bericht über den Unfall muss insbesondere
Namen und Anschrift der beteiligten Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der etwaig beteiligten Fahrzeuge enthalten. Der Mieter bestätigt, dass er im Falle eines Unfalls krankenversichert ist oder für die Kosten der ärztlichen Behandlung selbst aufkommt

14. Rückgabe des Fahrrades
Der Mieter hat das Fahrrad spätestens am Ende der vereinbarten Mietzeit dem Vermieter am vereinbarten Ort zurückzugeben. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der Einwilligung des Vermieters vor Ablauf der Mietzeit. Wird das Fahrrad nicht rechtzeitig zurückgegeben, hat der Mieter dem Vermieter für jeden angefangenen Tag den Tagesmietzins zu zahlen und gegebenenfalls einen darüber hinausgehenden Schaden zu ersetzen. Der Vermieter ist berechtigt, innerhalb von 3 Werktagen nach Rückgabe des
Fahrrades, aufgetretene Mängel, für die der Mieter haftbar ist, ihm gegenüber zu beanstanden.

15. Reisebedingungen für Vermittlungsleistungen
Werden einzelne Reiseleistungen wie Hotel, Mietausrüstung etc. von uns vermittelt, gelten die jeweiligen Bedingungen des fremden Vertragspartners.

16. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen
Die Unwirksamkeit von einzelnen Bestimmungen begründet grundsätzlich nicht die Unwirksamkeit des Reisevertrages im Übrigen.

17. Ausschluss von einzelnen Bestimmungen
Ansprüche wegen Nichterbringen oder nicht vertragsgemäßem Erbringen von Reiseleistungen haben Sie innerhalb eines Monats nach vertraglich vorgesehener Beendigung der Reise gegenüber uns schriftlich geltend zu machen. Für später eingehende Ansprüche ist jede Haftung Ausgeschlossen.

18. Erfüllungsort
Erfüllungsort und Gerichtsstand Ludwigsburg.

19. Veranstalter
LauterBikes
Inhaber Denis Lauterwasser
Am Sonnenberg 28/1
71638 Ludwigsburg
Tel.: +49 7141 6853047
Email: info@lauterbikes.de
www.lauterbikes.de
Ust.-Nr.: DE268202693